Wettbewerbsbestimmungen

Bitte aufmerksam lesen!

Art. 1 - Veranstalter

Der Wettbewerb wird veranstaltet von der Stadt Apolda, dem Kreis Weimarer Land und der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V.
Die Initiative wird vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gefördert und steht unter der Schirmherrschaft des Ministers. Ansprechpartner für den Anmeldeprozess und die Einhaltung der Datenschutz- bestimmungen gemäß der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung ist der Kreis Weimarer Land. Für die Veranstalter handeln: Rüdiger Eisenbrand (Bürgermeister Stadt Apolda), Christiane Schmidt-Rose (Landrätin Kreis Weimarer Land) und Michael Leiprecht (1. Vorsitzender Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V.)

Art. 2 -Teilnahmebedingungen

Der APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023 wendet sich ausschließlich an folgende europäische Modehochschulen und Universitäten, die von den Veranstaltern ausgewählt wurden:

Dänemark

  • Designskolen Kolding

Deutschland

  • Weißensee Kunsthochschule Berlin
  • Universität der Künste Berlin
  • Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg • Hochschule Pforzheim
  • Hochschule Reutlingen
  • Hochschule für Angewandte Kunst Schneeberg
  • Hochschule Trier

Finnland

  • Aalto University
  • School of Arts, Design and Architecture Helsinki

Frankreich

  • École Duperré, École supérieure des arts appliqués Paris

Niederlande

  • ArtEZ Institute of the Arts Arnhem

Polen

  • Academy of Fine Arts Lodz | ASP Łódź | Strzemiński Academy of Art Łódź

Spanien

  • ESDi - Escola Superior de Disseny, Sabadell Barcelona

Tschechien

  • Academy of Arts, Architecture and Design Prague

Die Hochschulen und Universitäten wählen aus dem Fachbereich Modede- sign zwei ihrer talentiertesten Absolventinnen und Absolventen aus dem Jahr 2022 aus. Deren Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) werden zur Bewertung eingereicht.

Art. 3 – Zur Festlegung der Preisträger tragen nachfolgende Kriterien bei:

a) Eigenständiges und richtungsweisendes Designkonzept

b) Künstlerische und handwerkliche Kompetenz

c) Innovationswert – visionäre Elemente, Auseinandersetzung mit neuen Technologien

d) Qualität der Umsetzung und der Präsentation

e) Zeitgemäße Funktionalität mit Bezug auf unser modernes Leben

Art. 4 – Nominierung der Absolventen für den Wettbewerb

Bis zum 15.01.2023 (Einsendeschluss) sind die Teilnehmenden des Wett-
bewerbes von ihren Hochschulen und Universitäten mit dem Nominierungs- formular zu benennen.

Art. 5 -Anmeldung der Absolventen für den Wettbewerb

Bis zum 15.02.2023 (Anmeldeschluss) müssen folgende Unterlagen zur
Anmeldung eingereicht werden:

a) Anmeldungsformular, in allen Punkten ausgefüllt und unterschrieben

b) Porträtfoto (jpg, 300dpi)

c) Kopie der Abschlussurkunde, falls bereits vorhanden oder Bestätigung der Hochschule für Studienabschluss

d) Für das Magazin des Projektes werden zusätzlich nachfolgende Unterlagen in digitaler Form benötigt:

  • Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch und Englisch
  • Kurzbeschreibung der Bachelor- oder Masterarbeit in Deutsch und Englisch (max. 2 Seiten)
  • Theoretische Arbeit mit Ideenskizzen, Farb- und Materialkonzept, Collagen, Moodboards, Fotos, Modegrafiken (möglichst auch digital, jpg, 300 dpi)

Art. 6 -Einsendung der Abschlussarbeiten (Bachelor-oder Masterarbeit) für den Wettbewerb

Bis zum 15.03.2023 (Einsendeschluss) müssen alle Teilnehmenden des Wettbewerbes die komplette Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) mit folgenden Unterlagen einsenden:
a) Einsendeformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

b) schriftliche Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit, eventuell in Kopie)

c) Original-Modelle der Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) (min. 4, max. 6 komplette Outfits, Damenmode oder Herrenmode), jeweils versehen mit Vor- und Zunamen der Kandidatin/des Kandidaten und der Schule. Sollten Accessoires zur Kollektion gehören, können diese ebenfalls eingereicht werden.

d) Um bei allen Präsentationen die richtige Zuordnung von Kollektionsteilen und die richtige Trageweise zu gewährleisten, sollte jedem Original-Outfit eine Skizze mit Vor- und Zunamen der Kandidatin/des Kandidaten und der Schule angefügt werden, außerdem eine technische Beschreibung sowie Farb- und Materialangaben.

e) je ein Farbfoto zu jedem Original-Outfit in mindestens DIN A5-Format, rückseitig versehen mit Vor- und Zunamen der Kandidatin oder des Kandidaten und der Schule

f) je ein Farbfoto zu jedem Original-Outfit in mindestens DIN A5-Format, rückseitig versehen mit Vor- und Zunamen der Kandidatin oder des Kandidaten und der Schule
Fashion-Clip (freiwillige Entscheidung) mit nachfolgenden Spezifikationen • Dateiformat mp4

  • 264 Codec
  • 15-20 Mbit/s
  • Standard-Seitenverhältnis von 16:9 • Audio-Codec von AAC-LC
  • max. 150 MB

Für die weitere Nutzung des eingereichten Bildmaterials ist zwingend die Anlage 1 „Fotomaterial APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023“ einzureichen. Die Einsendung und die Nutzung der Fashion-Clips richten sich nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und den Kandidatinnen oder den Kandidaten.
Die Jury behält sich vor, eine Auswahl der zu präsentierenden Outfits für die Preisverleihung vorzunehmen.
Die Anmeldeunterlagen zu Art. 5 sind bis zum 15.02.2023 an folgende Anschrift zu senden:

Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V. APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD

Am Brückenborn 5

D-99510 Apolda

Kontakt: Ingo Treu

Tel.: + 49 (3644) 5 16 40 06

Fax: + 49 (3644) 5 16 40 07

e-mail: info@wifoe-ap.de

www.apolda-design-award.de

Alternativ kann die Anmeldung über das Anmeldeportal auf der Seite des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023 erfolgen: www.apolda-design-award.de

Die Kollektionen und schriftlichen Abschlussarbeiten zu Art. 6 sind bis zum 15.03.2023 an folgende Anschrift zu senden:

„Hotel am Schloß“ Apolda

APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023 Jenaer Straße 2

D-99510 Apolda

Eine persönliche Anlieferung zu Art. 6 ist nur nach vorheriger Termin- absprache möglich.

Eventuelle Fragen sind an die Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e.V. bzw. an die Projektkoordinatorin Hochschulen zu richten:

Projektkoordination Hochschulen Ungererstraße 90
D-80805 München
Kontakt: Anette Frankenberger Tel.: +49 (89) 3 00 13 46
Mobil: +49 (0173) 2 10 98 80
E-Mail: apolda.design.award@gmail.com

Art. 7 - Transport-Kosten / Versicherung

  • Die Kandidatinnen und Kandidaten übernehmen die Kosten für die Einsendung aller Wettbewerbsarbeiten und die Versicherung für den Transport nach Apolda.
  • Die Veranstalter übernehmen die Kosten für die Rücksendung aller Wett- bewerbsarbeiten sowie den Versicherungsschutz für die Dauer der Über- lassung und für den Rücktransport. Für eventuelle Beschädigungen an den Wettbewerbsarbeiten, die durch deren Präsentation (Juryarbeit, Preis- verleihung sowie weitere Modeevents) entstehen, übernehmen die Veranstalter keine Haftung.

Art. 8 - Copyright

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten und die dazugehörigen Fashion- Clips bleiben Eigentum der Designerinnen und Designer. Die Veranstalter erhalten durch die Anmeldung zur Teilnahme die zeitlich und räumlich unbegrenzten sowie unentgeltlichen Veröffentlichungsrechte für das Bild- und Filmmaterial im Rahmen des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023.

Die Veranstalter erhalten das Recht, alle eingesandten Arbeiten incl. der dazu gehörenden Bildrechte unentgeltlich bis zum 30.07.2023 für folgende Projekte einzusetzen: Modeschauen, Präsentation für Unter- nehmen der Modebranche, Veröffentlichungen in Presse, Fernsehen und Internet, APOLDA DESIGNER NETWORK, Ausstellungen, Magazin über den Wettbewerb oder andere Aktionen, die als Werbung für den Wettbewerb und die teilnehmenden Kandidatinnen und Kandidaten nötig sind. Die eingereichten Fashion-Clips können darüber hinaus auf der Website www.apolda-design-award.de und in den Social-Media- Kanälen des Wettbewerbes bis 31.12.2026 zur Vermarktung des Pro- jektes genutzt werden.

Art. 9 - Datenschutz

Es werden im Rahmen des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023 persön- liche Daten wie Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Kontodaten erhoben, verarbeitet und genutzt. Die vorstehend ge- nannten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023 verwendet und vertraulich behandelt. Die Angaben werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Personen- bezogene Daten werden nur an Dritte zur Umsetzung von Teilprojekten (Maga- zin, Network usw.) weitergegeben. Die Löschung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Diese und weitere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs entnehmen Sie bitte dem Merkblatt gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung. Sie können jederzeit Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer Daten ohne Angaben von Gründen geltend machen. Für weitere Informa- tionen, einen Widerruf bzw. den Widerspruch zur Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten schreiben Sie bitte an info@wifoe-ap.de.

Art. 10 -Preise und Jury

Der APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023 ist mit 30.000,00 € dotiert.

Eine Jury aus repräsentativen Vertreterinnen und Vertretern aus Design, Industrie und Medien bestimmt die Preisträger und entscheidet über die Verteilung der Gesamtsumme. Die Entscheidung der Jury ist geheim und juristisch nicht anfechtbar.


Darüber hinaus werden alle Kandidatinnen und Kandidaten, die am Wett- bewerb teilnehmen, zur Preisverleihung nach Apolda eingeladen. Sie werden zusammen mit ihren Arbeiten im Magazin sowie in den eingereichten Fashion- Clips präsentiert.

Art. 11 -Preisverleihung und Modenschau

Die Preisverleihung findet am Samstag, dem 24.06.2023 in Apolda mit einer Modenschau der eingereichten Original-Modelle der Kandidatinnen und Kandidaten in Anwesenheit aller Wettbewerbsteilnehmenden statt.

Art. 12 -APOLDA DESIGNER NETWORK

Ein wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbes ist das APOLDA DESIGNER NETWORK.
Dazu sind die Kandidatinnen und Kandidaten aufgerufen, zu ihren eingereich- ten Wettbewerbsarbeiten Fashion-Clips von ca. 60 Sekunden zu produzieren, die online über einen „Digital Showroom“ (Web.tv) veröffentlicht werden.

Die Produktion und Einreichung dieser Fashion-Clips sind freiwillig.


Damit werden digitale Formen der Präsentation und Verbreitung genutzt, die eine projektbezogene Kommunikation mit interessierten Modeunternehmen bis hin zu Kontakten für eine weitere Karriereplanung ermöglichen.
Die drei besten Fashion-Clips werden durch eine gesonderte Jury bewertet und mit einem Preisgeld von insgesamt 3.000,00 € prämiert. Sie werden im Rahmen der Preisverleihung der Öffentlichkeit vorgestellt.


Darüber hinaus werden alle Wettbewerbsteilnehmer im Magazin des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023 ausführlich vorgestellt

Art. 13 -Persönliche Anwesenheit

Alle Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, persönlich an der Verleihung des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2023 am Samstag, dem 24.06.2023 in Apolda teilzunehmen.

Sie erhalten rechtzeitig ein detailliertes Programm über ihren Aufenthalt in Apolda zur Preisverleihung. Veränderungen bei Adresse / Telefon / E-Mail der Bewerberinnen und Bewerber sind bitte sofort an die Anschrift lt. Art. 6 mitzuteilen.

Art. 14 -Ankunft und Abreise

Die Kandidatinnen und Kandidaten des Wettbewerbes verpflichten sich, am Freitag, dem 23.06.2023 bis 17.00 Uhr in Apolda anzureisen. Abreise aus Apolda ist Sonntag, der 25.06.2023.


Die Unterbringung übernehmen die Veranstalter. Gäste (max. 2 Personen) der Teilnehmenden müssen per E-Mail (info@wifoe-ap.de) bis spätestens 30.04.2023 angemeldet werden und sind Selbstzahler.

Art. 15 -Reisekosten

Reisekosten, Unterkunft inkl. Frühstück, Verpflegung (1 x Tagespauschale a 15,00 €, Anreise-/Abreisetag 15,00 €, total 30,00 €) übernehmen die Veranstalter.

a) aus Deutschland: Zugfahrt 2. Klasse

b) bei Anreise mit Pkw wird eine Kilometerpauschale von 0,15 €/km gezahlt. Mietwagenkosten werden nicht erstattet.

c) aus dem europäischen Ausland: lt. a) oder Flug economy-class

Die Kandidatinnen und Kandidaten zahlen ihre Reisekosten im Voraus, ihre Auslagen werden gegen Beleg (außer Kilometerpauschale) bei Ankunft in Apolda erstattet.

Art. 16 -Einverständniserklärung dieser

Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars für den Wettbewerb wird der Inhalt dieser Bestimmungen (Art. 1-16) anerkannt.