Wettbewerbsbestimmungen
Art. 1 – Veranstalter
Der Wettbewerb wird veranstaltet von der Stadt Apolda, dem Kreis Weimarer Land und der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V. Die Initiative wird durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum gefördert und die Schirmherrschaft des Ministers wird erbeten. Ansprechpartner für den Anmeldeprozess und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung ist der Kreis Weimarer Land.
Für die Veranstalter handeln: Olaf Müller (Bürgermeister der Kreisstadt Apolda), Christiane Schmidt-Rose (Landrätin des Kreises Weimarer Land) und Thomas Gottweiss (1. Vorsitzender der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V.)
Art. 2 – Teilnahmebedingungen
Der APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2026 wendet sich ausschließlich an folgende europäische Modehochschulen und Universitäten, die von den Veranstaltern ausgewählt wurden:
Deutschland
- Weißensee Kunsthochschule Berlin
- Universität der Künste Berlin
- Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
- Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
- Hochschule Pforzheim
- Hochschule Reutlingen
- Hochschule für Angewandte Kunst Schneeberg
- Hochschule Trier
Estland
- Estonian Academy of Arts, Talinn
Finnland
- Aalto University, School of Arts, Design and Architecture, Helsinki
Frankreich
- École Duperré, École supérieure des arts appliqués, Paris
Lettland
- Art Academy of Latvia, Riga
Niederlande
- ArtEZ University of the Arts, Arnhem
Polen
- Academy of Fine Arts, Lodz
Tschechien
- Academy of Arts, Architecture and Design Prague
Die Hochschulen und Universitäten wählen aus dem Fachbereich Modedesign zwei ihrer talentiertesten Absolventinnen und Absolventen aus dem Jahr 2025 aus. Deren Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) werden zur Bewertung eingereicht.
Art. 3 – Zur Festlegung der Preisträger tragen nachfolgende Kriterien bei:
- Eigenständiges und richtungsweisendes Designkonzept
- Künstlerische und handwerkliche Kompetenz
- Innovationswert – visionäre Elemente, Auseinandersetzung mit neuen Technologien
- Qualität der Umsetzung und der Präsentation
- Zeitgemäße Funktionalität mit Bezug auf unser modernes Leben
Art. 4 – Nominierung für den Wettbewerb
Bis zum 12.02.2026 (Einsendeschluss) sind die Teilnehmenden des Wettbewerbes von ihren Hochschulen und Universitäten mit dem Nominierungsformular zu benennen und dem Veranstalter zu melden.
Art. 5 - Anmeldung für den Wettbewerb
Bis zum 12.02.2026 (Anmeldeschluss) müssen folgende Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden:
- Anmeldeformular, in allen Punkten ausgefüllt und unterschrieben
- Porträtfoto (jpg, 300dpi)
- Kopie der Abschlussurkunde, falls bereits vorhanden oder Bestätigung der Hochschule für Studienabschluss
- Für die Vorstellung der Wettbewerbsteilnehmenden auf den social media Kanälen des Veranstalters werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt. Kurze Beschreibung der Bachelor- oder Masterarbeit in Deutsch und Englisch (max. 1 Seite)
- Theoretische Arbeit mit Ideenskizzen, Farb- und Materialkonzept, Collagen, Moodboards, Fotos, Modegrafiken (digital, jpg, 300 dpi)
Art. 6 - Einsendung der Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) für den Wettbewerb sowie der Fashion-Clips (freiwillige Entscheidung)
Bis zum 13.03.2026 (Einsendeschluss) müssen alle Teilnehmenden des Wettbewerbes die komplette Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) mit folgenden Unterlagen einsenden:
- Einsendeformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- schriftliche Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit, eventuell in Kopie)
- Original-Modelle der Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) (min. 4, max. 6 komplette Outfits, Damenmode oder Herrenmode), jeweils versehen mit Vor- und Zunamen der Kandidatin/des Kandidaten und der Schule. Sollten Accessoires zur Kollektion gehören, können diese ebenfalls eingereicht
- Um bei allen Präsentationen die richtige Zuordnung von Kollektionsteilen und die richtige Trageweise zu gewährleisten, sollte jedem Original-Outfit eine Skizze mit Vor- und Zunamen der Kandidatin/ des Kandidaten und der Schule angefügt werden, außerdem eine technische Beschreibung sowie Farb- und
- je ein Farbfoto zu jedem Original-Outfit in mindestens DIN A5-Format, rückseitig versehen mit Vor- und Zunamen der Kandidatin oder des Kandidaten und der Schule
- Fashion-Clip (freiwillige Entscheidung) mit nachfolgenden Spezifikationen
- Dateiformat mp4
- 264 Codec
- 15-20 Mbit/s
- Standard-Seitenverhältnis von 16:9
- Audio-Codec von AAC-LC
- 150 MB
Für die weitere Nutzung des eingereichten Bildmaterials ist zwingend die Anlage 1 „Fotomaterial APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2026“ einzureichen. Die Einsendung und die Nutzung der Fashion-Clips richten sich nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und den Kandidatinnen oder den Kandidaten. Die Jury behält sich vor, eine Auswahl der zu präsentierenden Outfits für die Preisverleihung vorzunehmen.
Die Anmeldeunterlagen zu Art. 5 sind bis zum 12.02.2026 an folgende Anschrift zu senden:
Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V.
APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD
Am Brückenborn 5 D-99510 Apolda Kontakt: Sylvia Frey
Tel.: + 49 (3644) 5 16 40 06 E-Mail: info@wifoe-ap.de
Die Kollektionen und schriftlichen Abschlussarbeiten zu Art. 6 sind bis zum 13.03.2026 an folgende Anschrift zu senden:
Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V.
APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD
Auenstraße 11 D-99510 Apolda
Kontakt: Sylvia Frey
Tel.: + 49 (3644) 5 16 40 06 E-Mail: info@wifoe-ap.de
Eine persönliche Anlieferung zu Art. 6 ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. Eventuelle Fragen sind an die Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e.V. bzw. an die Projektkoordinatorin Hochschulen zu richten:
Projektkoordination Hochschulen
Baaderstraße 40
D-80469 München
Kontakt: Anette Frankenberger
Tel.: +49 (89) 5 14 12 92
Mobil: +49 (0173) 21 09 88 0
E-Mail: apolda.design.award@gmail.com
Art. 7 - Transportkosten / Versicherung
- Die Kandidatinnen und Kandidaten übernehmen die Kosten für die Einsendung aller Wettbewerbsarbeiten und die Versicherung für den Transport nach Apolda.
- Die Veranstalter übernehmen die Kosten für die Rücksendung aller Wettbewerbs-arbeiten sowie den Versicherungsschutz für die Dauer der Überlassung und für den Rücktransport. Für eventuelle Beschädigungen an den Wettbewerbs-arbeiten, die durch deren Präsentation (Juryarbeit, Preisverleihung sowie weitere Modeevents) entstehen, übernehmen die Veranstalter keine Haftung.
Art. 8 – Copyright
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten und die dazugehörigen Fashion-Clips bleiben Eigentum der Designerinnen und Designer. Die Veranstalter erhalten durch die Anmeldung zur Teilnahme die zeitlich und räumlich unbegrenzten sowie unentgeltlichen Veröffentlichungsrechte für das Bild- und Filmmaterial im Rahmen des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2026.
Die Veranstalter erhalten das Recht, alle eingesandten Arbeiten incl. der dazu gehörenden Bildrechte unentgeltlich bis zum 31.12.2027 für folgende Projekte einzusetzen: Modeschauen, Präsentation für Unternehmen der Modebranche, Veröfentlichungen in Presse, Fernsehen und Internet, APOLDA DESIGNER NETWORK, Ausstellungen, Beiträge über den Wettbewerb oder andere Aktionen, die als Werbung für den Wettbewerb und die teilnehmenden Kandidatinnen und Kandidaten nötig sind. Die eingereichten Fashion-Clips können darüber hinaus auf der Website www.apolda-design-award.de und in den Social-Media-Kanälen des Wettbewerbes bis 31.12.2027 zur Vermarktung des Projektes genutzt werden. Außerdem können aus dem eingereichten Fashion Clip für die Show zur Preisverleihung einzelne Bildteile extrahiert und verändert werden, um eine ansprechende Videosequenz auf der Rückwand des Laufstegs zu gewährleisten. Dabei werden nur die jeweiligen Clips des jeweiligen Studierenden verwendet.
Art. 9 – Datenschutz
Es werden im Rahmen des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2026 persönliche Daten wie Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Kontodaten erhoben, verarbeitet und genutzt. Die vorstehend genannten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2026 verwendet und vertraulich behandelt. Die Angaben werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Personenbezogene Daten werden nur an Dritte zur Umsetzung von Teilprojekten (Network usw.) weitergegeben. Die Löschung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Diese und weitere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs entnehmen Sie bitte dem Merkblatt gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung. Die Teilnehmer können jederzeit Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer Daten ohne Angaben von Gründen geltend machen. Für weitere Informationen, einen Widerruf bzw. den Widerspruch zur Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten schreiben Sie bitte an info@wifoe-ap.de.
Art. 10 - Preise und Jury
Der APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2026 ist mit 25.000,00 € dotiert. Eine Jury aus repräsentativen Vertreterinnen und Vertretern aus Design, Industrie und Medien bestimmt die Preisträger und entscheidet über die Verteilung der Gesamtsumme. Die Entscheidung der Jury ist geheim und juristisch nicht anfechtbar. Die besten 15 Kandidatinnen und Kandidaten, die am Wettbewerb teilnehmen, werden zur Preisverleihung nach Apolda eingeladen. Sie werden zusammen mit ihren Arbeiten sowie den eingereichten Fashion-Clips präsentiert.
Art. 11 - Preisverleihung und Modenschau
Die Preisverleihung findet am Samstag, dem 09.05.2026 in Apolda mit einer Modenschau der eingereichten Original-Modelle der Kandidatinnen und Kandidaten in Anwesenheit der besten 15 Wettbewerbsteilnehmenden statt.
Art. 12 - APOLDA DESIGNER NETWORK
Ein wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbes ist das APOLDA DESIGNER NETWORK. Dazu sind die Kandidatinnen und Kandidaten aufgerufen, zu ihren eingereichten Wettbewerbsarbeiten Fashion-Clips von ca. 60 Sekunden zu produzieren, die online über einen „Digital Showroom“ (Web.tv) veröfentlicht werden.
Die Produktion und Einreichung dieser Fashion-Clips sind freiwillig. Damit werden digitale Formen der Präsentation und Verbreitung genutzt, die eine projektbezogene Kommunikation mit interessierten Modeunternehmen bis hin zu Kontakten für eine weitere Karriereplanung ermöglichen.
Die drei besten Fashion-Clips werden durch eine gesonderte Jury bewertet und mit einem Preisgeld von insgesamt 3.000,00 € prämiert. Sie werden im Rahmen der Preisverleihung der Öfentlichkeit vorgestellt.
Darüber hinaus werden alle Wettbewerbsteilnehmer des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2026 auf den Kanälen des Veranstalters vorgestellt.
Art. 13 - Anwesenheit
Alle eingeladenen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, persönlich an der Verleihung des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2026 am Samstag, dem 09.05.2026 in Apolda teilzunehmen.
Sie erhalten rechtzeitig ein detailliertes Programm über ihren Aufenthalt in Apolda zur Preisverleihung. Veränderungen bei Adresse / Telefon / E-Mail der Bewerberinnen und Bewerber sind bitte sofort an die Anschrift lt. Art. 6 oder über das Anmeldeportal unter www.apolda-design-award.de mitzuteilen.
Art. 14 - Ankunft und Abreise
Die Kandidatinnen und Kandidaten des Wettbewerbes verpflichten sich, am Freitag, dem 08.05.2026 bis 17.00 Uhr in Apolda anzureisen. Abreise aus Apolda ist Sonntag, der 10.05.2026.
Die Unterbringung übernehmen die Veranstalter. Gäste (max. 2 Personen) der Teilnehmenden müssen per E-Mail (info@wifoe-ap.de) bis spätestens 10.04.2026 angemeldet werden und sind Selbstzahler.
Art. 15 – Reisekosten
Reisekosten, Unterkunft inkl. Frühstück, Verpflegung (1 x Tagespauschale a 15,00 €,
Anreise-/Abreisetag 15,00 €, total 30,00 €) übernehmen die Veranstalter.
- aus Deutschland: Zugfahrt 2. Klasse
- bei Anreise mit Pkw wird eine Kilometerpauschale von 0,15 €/km
Mietwagenkosten werden nicht erstattet. - aus dem europäischen Ausland: Zugfahrt gemäß a) oder Flug economy-class
Die Kandidatinnen und Kandidaten zahlen ihre Reisekosten im Voraus, ihre Auslagen werden gegen Beleg (außer Kilometerpauschale) bei Ankunft in Apolda erstattet.
Art. 16 - Einverständniserklärung dieser Wettbewerbsbestimmungen
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars für den Wettbewerb wird der Inhalt dieser Bestimmungen (Art. 1-16) anerkannt.